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Freiheit für die Sprache! Zumindest in Teilen.  Das „Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung" ist zwar für Schulen und die öffentliche Verwaltung verbindlich, nicht jedoch für belletristische Texte. Zu dieser Entscheidung ist der Rat für deutsche Rechtschreibung gekommen. Die IG Autorinnen und Autoren hatte sich an das Gremium gewandt, nachdem Verlage beziehungsweise deren Lektorate von Autorinnen und Autoren „korrekte Schreibungen" verlangt hätten.