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Ein Denkanstoß von Thomas Scheffler

Auf der CRIMINALE 2015 wurde viel diskutiert über die Realitätsnähe des deutschsprachigen Krimis. Wir hörten Kritik von einem Kriminalisten, einem Profiler, einem Rechtsmediziner sowie von einer Journalistin, die für Polizei und Staatsanwaltschaft sprach. Völlig unbeachtet blieb allerdings der Rechtsanwalt an der Seite des Beschuldigten. Auch im Kriminalroman findet er kaum Beherzigung, sieht man einmal ab von einigen speziellen Justizkrimis, zumeist geschrieben von Juristen. Dabei täte auch die breite Masse der Autorinnen und Autoren gut daran, sich näher mit dieser Figur zu befassen.

Warum ist das so?

Die Anwaltsdichte nimmt permanent zu. In vielen Bezirken organisieren Strafverteidigervereinigungen ständig erreichbare Notrufe. Beschuldigte sind heutzutage besser über ihre Rechte - insbesondere auf jederzeitige Konsultation eines Anwalts - informiert. Das hat Folgen: Bei Hausdurchsuchungen, bei Festnahmen, bei jeder Art von Zugriff durch die Kriminalpolizei wird häufig umgehend ein Strafverteidiger kontaktiert. Der setzt sich, wenn er sein Geschäft versteht, nicht wie im Tatort grimmig blickend beim Verhör neben den Tatverdächtigen. Er rät viel eher zu konsequentem Schweigen und sagt die geplante Befragung kurzerhand ab.

Damit entfällt – Stichwort: Realität –, was oftmals Stoff der Krimis ist: die Vernehmung durch die Polizei. Und das ist mehr die Regel als die Ausnahme.

Anschließend wird der Verteidiger auf Akteneinsicht drängen. Er wird versuchen, die Ermittlungen weg von der Kriminalpolizei hin zur Staatsanwaltschaft zu verlagern - Juristen unter sich kommunizieren anders. Dort wird er sich bemühen, Zweifel zu wecken, denn der Zweifel ist der Freund des Verteidigers.

In – durch Akteneinsicht erlangter – Kenntnis des bisherigen Ermittlungsstandes wird er sodann eigene Untersuchungen einleiten, Zeugen befragen, entlastende Beweise beibringen.

Nicht selten widerlegen Gegengutachten die Ergebnisse der Kriminaltechnik. Erkennt er, dass die Beweislage dünn ist, dass es ohne Geständnis nicht zu einer Verurteilung kommen kann, wird er dem Beschuldigten einfach raten, konsequent weiter zu schweigen.

Zu guter Letzt erzählt der Strafverteidiger die Geschichte der Tat ein wenig anders als die Polizei, legt dar, wie es auch gewesen sein könnte.

Krimiautoren sollten sich darum langsam mit Figur und Funktion des Strafverteidigers vertraut machen. Denn der wird zunehmend tätig - lange, bevor es zur Anklage kommt. Gelegenheiten, auf die Ermittlungen Einfluss zu nehmen, gibt es viele. Das schafft Raum für bisher unübliche Handlungsstränge im Krimi, für bisher eher vernachlässigte Charaktere, für Alternativen zu üblichen Plots.

Vielleicht finden Autorinnen und Autoren ja auch hin und wieder Gefallen daran, nicht den schuldigen Täter zu überführen, sondern den zu Unrecht verdächtigten zu entlasten.

Krimis nach diesem Strickmuster ließen sich besonders gut bewerkstelligen, wenn das klassische Personenkarussell im Krimi um einen engagierten Strafverteidiger ergänzt würde.

Noch nicht überzeugt? Dann gebe ich – nicht abschließend – zehn Beispiele für den möglichen Einsatz des Strafverteidigers im Kriminalroman:

1.) Das Gespräch des Verteidigers mit dem Beschuldigten

Es findet unter vier Augen statt und unterliegt wie jedes Verteidigerhandeln der Verschwiegenheit. Schreibtechnisch eine wunderbare Möglichkeit, die Gedanken des Beschuldigten zu spiegeln. Was ist tatsächlich geschehen? Was kann offenbart, was muss verschwiegen werden? Welche Gründe gab es für die Tat? Gab es Anstifter oder Mittäter? Will der Beschuldigte diese aus Kumpanei verheimlichen oder wird er von ihnen bedroht?

2.) Die Aktenauswertung

Verteidiger lesen Vernehmungsprotokolle anders – nämlich zugunsten des Mandanten. Sie arbeiten Widersprüche heraus oder zumindest weitere Fragen. Sie ziehen Beweise generell in Zweifel. Für Autoren bietet das Möglichkeiten, umfangreichere Sachverhalte zu vertiefen. Gedanken, die ein Kommissar sich nicht machen könnte, ohne den Beschuldigten umgehend auf freien Fuß setzen zu müssen, können als solche des Verteidigers in den Roman einfließen.

3.) Die Einlassung

So nennt man eine schriftliche Stellungnahme des Verteidigers. Die Einlassung ist wie eine schriftliche Aussage, mit der ein Kommissar nun leben muss. Er hat keine Möglichkeit, Rückfragen zu stellen, weiß nicht, ob die Einlassung wahr ist oder falsch.

Manchmal muss der Kommissar erkennen, dass er sich geirrt hat. Oft bleibt ihm nur die frustrierende Einsicht, dass das Gegenteil nicht beweisbar ist. Es kann aber auch sein, dass er auf eine falsche Fährte gelockt werden soll. Für Freunde des Katz- und Mausspiels ein interessantes Arbeitsmaterial.

4.) Die Vernehmung im Beisein des Verteidigers

Auch das gibt es, zum Beispiel weil die Verteidigung schnell "reinen Tisch" machen will, um für den Mandanten eine Untersuchungshaft zu vermeiden. Der Kommissar wird dann akzeptieren müssen, dass der Anwalt dem Mandanten verbietet, einzelne Fragen zu beantworten. Bisweilen geht der Verteidiger mit dem Mandanten vor die Tür, berät sich heimlich und gibt für den Beschuldigten eine Stellungnahme ab.

Dem Autor eröffnet dies die Möglichkeit, eine Vernehmung in Ablauf und Ergebnis reizvoller zu gestalten. Kommt es trotz Verhör dann doch nicht zur Festnahme, ist eben nicht der Kommissar zu unfähig, sondern der Verteidiger schuld.

5.) Die informelle Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft

Viele werden es nicht glauben, aber die Wahrheit hinter einem Verbrechen wird bisweilen einfach am grünen Tisch ausgehandelt. Bestimmte Aspekte einer Tat können wegfallen, im Gegenzug werden andere gestanden oder Hinweise auf Taten Dritter geliefert und vieles mehr. Der Kommissar ist daran gebunden, wenn die Staatsanwaltschaft einen Mord plötzlich zum Totschlag herabstuft. Er darf nur zähneknirschend zur Kenntnis nehmen, was Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Gerichtskantine vereinbart haben. Das Zustandekommen solcher "Deals" ist mitunter abenteuerlicher als der Fall selbst. Es könnte sich lohnen, darüber zu schreiben.

6.) Strafrechtliche Ausführungen der Verteidigung

Verteidigen heißt nicht einfach leugnen. Die Klaviatur des Rechts ist umfangreich. Nicht jede Tötung muss ein Mord sein. Es gibt Rechtfertigungsgründe, Schuldausschließungsgründe, minder schwere Varianten eines Tatbestandes, rechtlich beachtliche Irrtümer und einiges mehr. Damit wird der Verteidiger die Ermittler nerven und dem Autor Stoff liefern.

7.) Strafprozessuale Ausführungen der Verteidigung

Für alle, die sich tiefer einarbeiten wollen, wäre dieser Teilbereich der Verteidigung ein weites schriftstellerisches Feld. Der Beschuldigte sitzt nach erfolgtem Geständnis im Knast, sein Verteidiger marschiert hinein und kommt mit dem Geständniswiderruf heraus. Mögliche Beweise sind bekannt, dürfen aber leider nicht mehr erhoben werden. Andere wurden schon erhoben und unterliegen wie durch Zauberhand künftig einem Verwertungsverbot. Eine Sperrerklärung wird »wegprozessiert«, sodass der verdeckte Ermittler plötzlich enttarnt ist. Dann hebt ein Richter noch den Haftbefehl auf und schon stehen die Ermittlungen wieder am Anfang. Keine leichte Materie, aber eine lohnende.

8.) Die Sicht des Verteidigers

Dort, wo viele Krimis bereits enden, nämlich bei der Überführung des Täters, fängt der Spaß erst richtig an - wenn ein Verteidiger ins Spiel kommt. Der wird zunächst einmal das bisherige Verfahren gedanklich neu aufrollen. Mittels der Figur des Strafverteidigers lassen sich also Zeitachsen verschieben, Kriminalfälle ganz oder teilweise rückwärts erzählen, Enden zu neuen Anfängen machen. Erzähltechnisch ein interessanter Weg, die Handlung reizvoll zu gliedern.

9.) Das Verteidigerethos

Es reicht nicht aus, eine Tat zu begehen, sie muss auch mit den Mitteln des Rechtsstaats beweisbar sein. Wer sich mit Strafverteidigung befasst, lebt dieses Credo, besonders seinen zweiten Teil. Ein Mord beschrieben ist schnell. Sein gerichtsfester Nachweis ist eine Kunst für sich, diesen zu verhindern daher das Bemühen jeder Verteidigung.

Der nicht beweisbare Mord ist letztlich der perfekte und damit die Königsklasse der Kriminalliteratur.

10.) Die Karikatur

Allen, die ihren Ermittler zu sehr mögen, um ihm mit einem guten Strafverteidiger effektiv Paroli zu bieten, sei noch der schlechte Verteidiger empfohlen. Der zeichnet sich dadurch aus, dass er die Regeln seines Berufsstandes permanent bricht. Er ist oft Diener mehrerer Herren statt unbeirrbarer Beistand eines Beschuldigten. Wo Sachverhalte intelligent zu interpretieren wären, verfälscht er sie nur plump. Den Kampf ums Recht führt er mit unlauteren Mitteln.

Die Verteidigergestalten in Fernsehkrimis entsprechen häufig diesem Typus, allerdings nur als einfallslose Schwarz-Weiß-Zeichnung. Die Grautöne bilden hier den Reiz und der Fantasie sind bekanntlich kaum Grenzen gesetzt.

Mag ja alles so sein, aber ich kenne mich damit zu wenig aus, wird nun mancher denken. Vermutlich scheuen viele den Einsatz der für einen Krimi doch eigentlich ungemein hilfreichen Figur des Verteidigers, weil sie fürchten, sich in den Fallstricken der Juristerei zu verfangen.

Diese Gefahr besteht, das muss man realistisch sehen. Nichts wäre lächerlicher als ein Verteidiger, der das Recht nicht beherrscht. Der am Thema interessierte Krimiautor wird wenig geneigt sein, sich durch die umfassende juristische Fachliteratur zu quälen. Muss sie oder er auch nicht, denn es gibt effizientere Wege der Recherche. Darum mein Hinweis für Autoren, die sich näher mit der Strafverteidigung befassen  wollen: Strafprozesse sind öffentlich!

Täglich gibt es unzählige Möglichkeiten, Strafverteidiger im Gerichtssaal zu beobachten und in Pausen oder am Ende der Verhandlung anzusprechen. Voraussichtlich sind sie eitel genug, sich mit dem interessierten Kriminalschriftsteller auf einen Kaffee zu treffen und aus dem Nähkästchen zu plaudern.

Ich wage die Behauptung, dass ganze Bibliotheken guter Storys noch darauf warten, auf diese Weise entdeckt zu werden.

Also Kolleginnen und Kollegen: Gebt der Verteidigung eine Chance! Auch Rechtsanwälte haben ihre Jahrestreffen. Sie wären für eine Bereicherung durch gute Anwaltkrimis dankbar. Und 165.000 Advokaten sind keine schlechte Zielgruppe.

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